Hartz IV-Sanktionen

27.11.2019 von Ulrich Hamacher

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen: Die bisherige Sanktionspraxis gegenüber HartzIV-Empfängern ist verfassungswidrig.

Worum geht es? 

Vordergründig geht es um die Höhe der Sanktionen. Wenn HartzIV-Empfänger Meldepflichten oder andere Pflichten nicht erfüllt haben, wurden ihre Bezüge gekürzt. Um bis zu 100%. Das Gericht sagt: Maximal 30%. Die bisherigen Regeln sind verfassungswidrig, weil Menschen das Existenzminimum gestrichen wurde. Das Gericht hat verfügt, dass die Regeln ab sofort nicht mehr angewendet werden dürfen (siehe den Originaltext des BVG). Das ist eine deutliche Ohrfeige für jene Politiker, die diese Regeln so beschlossen hatten. Parteiübergreifend zu finden in den Reihen von SPD, CDU, Grünen … 

Inhaltlich geht es aber auch um eine Haltung gegenüber Menschen. Eine Haltung, die immer die Idee beinhaltete, die Leute seien irgendwie doch selbst schuld oder nicht arbeitswillig und deshalb müssten sie gezwungen werden zur „Mitwirkung“. 

Die meisten Arbeitslosen, das zeigen viele Untersuchungen, würden gerne arbeiten. Im wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre haben auch viele Arbeit gefunden und arbeiten jetzt. Nicht wegen Sanktionen, sondern weil sie arbeiten wollen und jetzt auch arbeiten können.

Sollte tatsächlich ein wirtschaftlicher Abschwung kommen, würden viele wieder ihren Arbeitsplatz verlieren. Nicht weil sie es wollen oder wegen fehlender Sanktionen, sondern wegen fehlender Arbeitsplätze.

Menschen, die keine Arbeit haben, brauchen vor allem Hilfe, Weiterbildung, die individuell passende und hilfreiche Unterstützung. Das allerdings kostet Geld. Sanktionen sparen Geld. Das Verfassungsgericht sah sich gezwungen, der Politik zu sagen, wo da die Grenzen sind.

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Hartz IV, Sozialleistungen | Kommentar
Text von Ulrich Hamacher, Geschäftsführer des Diakonischen Werkes Bonn und Region
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